Sicherheitsstufen nach DIN 32757-1 Die Definitionen:
Zerkleinerungsstufe 1 (empfohlen für allgemeines Schriftgut)
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen ohne besondere Hilfsmittel und ohne Fachkenntnisse, jedoch nicht ohne besonderen Zeitaufwand, möglich ist.
Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenfläche max. 1.000 mm², Streifenbreite max. 12 mm
Verwendung: allgemeines Schnittgut
Zerkleinerungsstufe 2 (empfohlen für nicht besonders vertrauliches Schriftgut)
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen mit Hilfsmitteln und nur mit besonderem Zeitaufwand möglich ist.
Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenfläche max. 400 mm², Streifenbreite bis max. 6 mm
Verwendung: interne Unterlagen im Privatbereich
Zerkleinerungsstufe 3 (empfohlen für vertrauliches Schriftgut)
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen nur unter erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit) möglich ist.
Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenlänge max. 60 mm, Materialteilchenbreite bis max. 4 mm und Streifenbreite max. 2 mm
Kunststoff wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 1 mm²
Verwendung: vertrauliche Dokumente (z.B. Personalabteilungen, Planungsbüros, Rechtsanwälte, Marketing & Vertrieb)
Zerkleinerungsstufe 4 (empfohlen für geheimzuhaltendes Schriftgut)
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen nur unter Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktionen, die im Falle kleiner Auflagen sehr aufwändig sind, möglich ist.
Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenlänge max. 15 mm, Materialteilchenbreite bis max. 2 mm als Preßling
Kunststoff wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 0,5 mm²
Verwendung: geheim zu haltendes Schriftgut (gemäß Vorschriften bei VS z.B. Ärzte, Kliniken, Entwicklung, Geschäftsführung)
Zerkleinerungsstufe 5 (für maximale Sicherheitsanforderungen)
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, auf ihnen wiedergegebene Informationen zu reproduzieren
Papiere und Filme in Originalgröße: Asche zerkleinert, Lösung, Suspension oder Faser. Materialteilchenbreite max. 0,8 mm, Materialteilchenlänge max. 15 mm
Kunststoff wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 0,2 mm²
Verwendung: geheim zu haltendes Schriftgut mit außergewöhnlich hohem Sicherheitsanspruch (z.B. Regierungsstellen, Militär, Grundlagenforschung)
Zerkleinerungsstufe 6 (ungenormt) (für geheimdienstliche Sicherheitsanforderungen)
wurde entwickelt für die Vernichtung streng geheimer offizieller Dokumente für z.B. Geheimdienste. Hierbei zerfällt das Schnittgut fast zu Staub.
Zusatzmaßnahmen, wie das Vermischen oder Verpressen im direkt nachgeschalteten Prozess, erhöhen die Vernichtungsgüte um 1 Stufe.
Seit August 2009 ist eine europäische Norm veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um die EN 15713:2009, die in Deutschland als DIN EN 15713 gültig ist. Im Anhang 1A ist eine neue Tabelle aufgeführt, die die Aktenvernichtungsstufen neu regelt. Der früher irre führende Begriff der Sicherheitsstufe wurde EU-weit durch die Bezeichnung „Zerkleinerungsstufe" ersetzt.
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