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Ein Mieter und seine Folgen
Bad Salzuflen. Der Müll stapelt sich bis zur Decke: 110 Kubikmeter, darunter 12 Waschmaschinen und 25 Fernseher. Rund 50 000 Euro zahlen die Vermieter für Entrümpelung, Instandsetzung der Wohnung und ausgefallene Miete.

18 Monate dauerte es, bis Martin und Petra König (Namen geändert) den Mieter los waren. Der hatte die Miete zunächst noch sporadisch, später gar nicht mehr überwiesen. Das Ehepaar König intervenierte beim zuständigen Amt des Hartz IV-Empfängers. Ohne Erfolg. Auf die Kündigung reagierte der Mieter mit Anwälten, die ihm über die Prozesskostenbeihilfe finanziert wurden, der Fall landete vor Gericht - und endete mit der Räumungsklage.
Einiges hatte das Ehepaar befürchtet, doch als es die 105 Quadratmeter große Wohnung in der Innenstadt wieder betreten durfte, traute es seinen Augen nicht: Der Müll, in Kisten und Säcken verpackt, stapelte sich bis an die Decke. Von den vier Räumen waren nur noch rund 30 Quadratmeter zu bewohnen. Auf denen hauste das Ehepaar mit seinen fünf Kindern im Baby- und Kindergartenalter.
Königs ließen dem Familienvater zehn Tage Zeit, sich zumindest einen Teil der Habseligkeiten aus den Müllbergen zu sichern. Doch der Hartz IV-Empfänger ließ alles zurück, wohl auch in der Hoffnung, wie Hans Wehmeier, Vorsitzender des örtlichen Haus- und Grundvereins und Anwalt der Vermieter vermutet, dass die Stadt ihn neu ausstatten würde.

Eine Woche entleerte das beauftragte Unternehmen die Wohnung, der schlechte Geruch zog bis auf die Straße hinaus. Anwalts- und Gerichtskosten, Mietausfälle - die obere Wohnung des Mehrfamilienhauses konnte nicht mehr vergeben werden - dazu die Instandsetzung der Wohnung: Auf Schadenersatz kann das Ehepaar dennoch nicht hoffen. "Da gibt es nichts zu holen", sagt Anwalt Wehmeier lakonisch. Immerhin hat die Agentur Lippe pro Arbeit zuletzt die Miete eingefroren. 5000 Euro könnten Königs noch bekommen, doch da der Mieter nicht zustimmt, müssen sie auch dieses Geld teuer einklagen.
"Vermieter sind keine Profis, viele gehen unbedarft an die Vermietung heran", so Wehmeiers Erfahrung. Im Fall der Königs hat der Hausverwalter, der die Wohnung vermietete bevor das Ehepaar das Haus erbte, den entscheidenden Fehler gemacht. "Wichtig ist, die wirtschaftliche Situation abzuklären." Verdienstbescheinigungen oder auch ein so genannter Solvenzscheck können Aufschluss über etwaige finanzielle Probleme geben. Auch sei es eine Mär, dass die Agentur bei Harz IV-Empfängern das Geld direkt überweise. "Dafür muss der Mieter seine Einwilligung geben, und die kann er jederzeit widerrufen."
Wehmeier empfiehlt zudem, den Vorvermieter des Bewerbers zu befragen. Das hätte den Königs einiges an Geld und Nerven erspart: Ihr Mieter ist zuvor bereits ähnlich aufgefallen.
Artikel verfasst: 11.08.2010, 18:19 Uhr
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