Rümpel Fritz ® - Entrümpelung Darmstadt

Ihr Spezialist für: Entrümpelung und Haushaltsauflösung in Darmstadt und Umgebung!

Warum Kunden Rümpel Fritz ® in Darmstadt vertrauen:

  • Blitzschnell
  • Transparent
  • Professionell

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Erfahrung aus 30.000 ausgeführten Räumungen seit 2005.
Mit über 100 Mitarbeitern deutschlandweiter Marktführer.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Rümpel Fritz ® Darmstadt
Inhaber
Mirko Brucherseifer
ganzes Stadtgebiet
64295 Darmstadt

bekannt aus:

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Rümpel Fritz ® - Entrümpelung Darmstadt

Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Entsorgung in Darmstadt.

Wir übernehmen für Sie: Entrümpelung und Haushaltsauflösung in Darmstadt und Umgebungen - Einfühlsam, diskret und kostengünstig. - Mit WERTANRECHNUNG von Verwertbarem.

Zu unseren Tätigkeiten gehört das Auflösen und/oder entrümpeln von: Häusern, Wohnungen, Kellern, Dachböden, Garagen, Betrieben, gewerblichen Räumen, Scheunen, Schuppen, Gärten, Gartenlauben, Lagerhallen, Freigeländen und andere Örtlichkeiten.

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Unsere Leistungen in Darmstadt und Umgebung im Überblick:

Unsere Firma für Entrümpelung nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Sie müssen nur den Auftrag erteilen, den Rest erledigen unsere Fachleute.

Haushaltsauflösung

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Betriebsauflösung

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Entrümpelung / Entsorgung

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Asbestsanierung

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So funktioniert Ihre Entrümpelung mit Rümpel Fritz ®

Besichtigung

Anfahrt, Besichtigung und Angebotsabgabe sind grundsätzlich kostenlos & unverbindlich.

Angebot

Innerhalb 24 Stunden erhalten Sie von uns ein Festpreisangebot mit WERTANRECHNUNG.

Entrümpelung

Wir räumen pünktlich, diskret und einfühlsam. Die Übergabe des Objekts erfolgt "besenrein".

Häufig gestellte Fragen rund um eine Entrümpelung

Was kostet eine Entrümpelung / Haushaltsauflösung ?

  • Haus inkl. Keller, Dachboden, Garage: ca. 2.000,- bis 4.000,- €
  • 3 - 4 Zimmer Wohnung: ca. 1.000,- bis 3.000,- €
  • 1 - 2 Zimmer Wohnung: ca. 500,- bis 1.500,- €
  • Dachboden: ca. 290,- bis 990,- €
  • Kellerraum: ca. 290,- bis 990,- €
  • Garage: ca. 190,- bis 990,- €
  • Messie-Wohnung: auf Anfrage
  • Gewerbeauflösung / Büroauflösung: auf Anfrage

Die angegebenen Preise sind Durchschnittspreise in Euro je nach Möblierung inklusive Arbeitslohn, Entsorgungskosten und der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer. 

Bieten Sie eine "WERTANRECHNUNG" an ?

Ja, wir bieten eine Wertanrechnung von Verwertbarem an. Diese Wertanrechnung kann den Preis einer Entrümpelung / Haushaltsauflösung erheblich senken.

Dazu zählen neuwertige Möbel und Elektrogeräte (Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner, Flachbild-TV) die nicht älter als 2 Jahre sind, oder antike Möbel, Münzsammlungen, Antiquitäten, Gemälde, Militaria, Münzen, Schmuck, Uhren, Meissen Porzellan oder Märklin Eisenbahn.

In sehr seltenen Fällen kaufen wir auch ganze Nachlässe auf, hierfür stehen uns fachkundige Experten, Kunsthistoriker und Auktionatoren zur Seite.

Leider stellt dies aber eher die Ausnahme als die Regel dar. In den meisten Fällen haben die Angehörigen bereits alle Wertgegenstände aus der Wohnung oder dem Haus entfernt bis wir zu einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung gerufen werden.

Landet bei Ihnen "alles" auf dem Müll ?

Nein.

Kleidung, Handtücher, Bettwäsche, Schuhe, Textilien, Handtaschen wird von uns an karitative Einrichtungen gespendet.

Gebrauchte Möbel die für eine Wertanrechnung zu alt sind, aber in einem guten Zustand, werden oft weiterverschenkt.

Dies spart einerseits Entsorgungskosten, andererseits landen diese Dinge größtenteils bei hilfsbedürftigen Menschen.

Kann man eine Entrümpelung / Haushaltsauflösung von der Steuer absetzen?

Wenn Sie den Haushalt Ihres selbstgenutzten Eigenheims auflösen, können Sie die dabei entstehenden Kosten nicht absetzen. Die Berücksichtigung, etwa als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung ist nach der Meinung der Finanzverwaltung bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung nicht möglich.

Weitere Informationen siehe hier: 
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html 

Anders sieht es für Unternehmer oder Vermieter aus:

Betriebsausgaben
Wenn Ihr Unternehmen umzieht oder aufgelöst wird, können Sie die dabei anfallenden Kosten im Rahmen der Betriebsausgaben absetzen.

Werbungskosten
Vermieten Sie ein Objekt, können Sie die Kosten für eine Haushaltsauflösung (wenn etwa der Mieter verstorben ist und sich niemand um den Nachlass kümmert), im Rahmen der Werbungskosten ansetzen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Entrümpelung und einer Haushaltsauflösung ?

Entrümpelung: alles wird ohne weitere Begutachtung restlos entsorgt.

Haushaltsauflösung: nur teilweise Müll, anderer Teil wird angerechnet (Wertanrechnung), verkauft oder verschenkt.

Muss eine Vor-Ort Besichtigung durchgeführt werden ?

Nein, nicht unbedingt.

Gerade in Zeiten von Corona haben wir uns spezialisiert den Aufwand einer Entrümpelung anhand von wenigen Daten einzuschätzen.

Dafür benötigen wir von Ihnen lediglich die folgenden Angaben per Mail (info@ruempel-fritz.de) oder WhatsApp (0176-21514023)
 

  • Was soll alles gemacht werden? 
  • 1 - 2 Fotos pro Raum 
  • Angabe des Stockwerks
  • Aufzug vorhanden?

Muss ich bei der Entrümpelung anwesend sein ?

Nein.

Der Kunde muss unseren Mitarbeitern am Tag der Ausführung lediglich Zugang zu den Räumlichkeiten gewähren.

Anschließend wird die Räumung von unserem eingespielten Team professionell durchgeführt. 

Wenn nichts anderes abgesprochen wurde werden unsere Kunden ca. 1 Stunde vor Fertigstellung telefonisch informiert.

Was passiert im Schadensfall ?

Sollte es einmal widererwartend zu einem Schaden während der Arbeiten kommen (Treppenhaus, Aufzug, Böden, etc.), sind wir durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme bis zu einem Volumen von 3.000.000,- € abgesichert.

Dank unserem erfahrenen TEAM mussten wir hiervon in den letzten 15 Jahren noch keinen Gebrauch machen.

Aber Vorsicht ist besser als Nachsicht :-)

Gerne erstellen wir Ihnen ein "kostenloses",
unverbindliches Angebot.

Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns bitte an, oder senden Sie uns eine E-Mail.

Telefon: 0176 - 21 51 40 23 E-Mail: info@ruempel-fritz.de

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Achten Sie bei der Unternehmenswahl nicht nur auf einen günstigen Preis!

Schnell kann ein Dumpingpreis-Angebot zur Falle werden. Fragen Sie nach einer Transportgenehmigung für überwachungsbedürftige Abfälle wie Elektrogeräte, Farben, Lacke, Altöl, Neonröhren, Autobatterien, Reifen. Nach § 49 KrW- / AbfG muss Ihnen das jeder seriöse Mitbewerber als Kopie zur Verfügung stellen können. Sie haften wenn Ihr Unternehmer von der Polizei angehalten, oder Ihr gesamter Unrat in einem Waldstück entdeckt wird!

Abrechnung nach Kubikmetern oder Gewicht?

Eine Abrechnung nach Kubikmeterschätzung ist schlecht zu kontrollieren, ein Schrank am Stück oder zerlegt macht bereits einen Unterschied von 1m³ aus, weitere Beispiele gefällig?

Wir sind gegen Schäden versichert! Auch unsere Mitbewerber?

Bitte denken Sie einen Moment darüber nach!

Kontaktieren Sie uns gerne!

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