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Asbestsanierung, Nachtspeicheröfen? wir sind zertifiziert nach TRGS 519!

AsbestAsbestfasern!

Arbeiten an Asbest dürfen nur sachkundige Personen nach TRGS 519, bei Einhaltung umfangreicher Schutzmaßnahmen vornehmen!

Wir sind "zertifiziert nach TRGS 519 Gefahrenstoffverordnung" und übernehmen für Sie die Demontage und auch die Entsorgung sämtlicher festgebundenen- bzw. Asbestzemtprodukten. Erforderliche Anmeldungen bei den Behörden werden direkt von uns übernommen.

  • Entsorgung von Wellasbestzementplatten, auch bekannt als "Eternit"

Wellasbestzementplatten

  • Entsorgung von Nachtspeicheröfen

Nachtspeicherofen

Beispiele für schwachgebundene und festgebundene Asbestprodukte:

  • Asbestleichtbauplatten (Fassadenplatten- und Dachplatten)
  • Asbestzementrohre
  • Asbestformteile
  • Spritzasbest
  • Fußbodenbeläge
  • Fensterbänke
  • Blumenkästen
  • Textilien
  • Putze
  • Bitumen-, Dach- und Dichtungsbahnen
  • Kitmassen, Klebstoffe
  • Brems- und Kupplungsbeläge
  • Flexplatten bzw. Cushioned Vinyl-Bodenbeläge

Asbesthaltige Bauteile fanden auch Verwendung für Maßnahmen im Wärmeschutz, Hitzeschutz, Feuchtigkeitsschutz und Feuchtigkeitsausgleich, wie

  • abgehängte Decken
  • Heizkörperverkleidungen
  • Nachtspeicheröfen

Asbestfaser Asbestfaser unter dem Elektronenmikroskop.

Der Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Stoffen bleibt nur geschultem Personal unter Einhaltung arbeitsschutztechnischer Richtlinien vorbehalten! Asbest ist höchst Krebserregend! Einmal eingeatmet können die Fasern vom Körper nie mehr ausgeschieden werden und verursachen Krebsformen wie z.B. Lungenkrebs.

Wir führen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Bau- und Werkstoffen durch.

Durch die von uns abgelegte Prüfung für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzement-Produkten nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest) , dürfen wir auch an Ihrem Haus mit diesem Baustoff in Berührung treten.

Unser Personal ist hierfür entsprechend den technischen Richtlinien gemäß TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) geschult und verfügt über notwendiges und vorgeschriebenes Arbeitsgerät.

Asbest_giftig Asbest

Büro-Adresse

Rümpel Fritz ® Dortmund
Niederlassung
c/o Ralf Felske
Cäcilienstr. 11-15
59759 Arnsberg
Deutschland

Tel.: 0 800 - 337 3000
Mobil: 0176 - 21 51 40 23
E-Mail: felske@ruempel-fritz.de
Internet: http://www.ruempel-fritz.de/dortmund

Steuernummer: 303/5028/2889

Unsere Standorte

Wir arbeiten derzeit am flächendeckenden Ausbau in Deutschland. In folgenden Gebieten und Umgebungen sind wir derzeitig aktiv tätig:

Deutschland

Mainz
Telefon: (0 61 31) 83 76 113

Wiesbaden
Telefon: (0 611) 137 03 47

Frankfurt
Telefon: (0 69) 13 879 201

Taunus
Telefon: (0 64 34) 306 94 54

Hanau / Aschaffenburg
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Darmstadt
Telefon: (0 61 51) 15 435 08

Heidelberg
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Mannheim / Ludwigshafen
Telefon: (0 62 21) 326 76 34

Kaiserslautern
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Köln / Bonn
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Dortmund / Bochum
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Zentrale | e-Mail
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