Rümpel Fritz ® – Entrümpelung Freiburg im Breisgau

Ihr Spezialist für: Entrümpelung und Haushaltsauflösung in Freiburg und Umgebung!

Warum Kunden Rümpel Fritz ® in Freiburg vertrauen:

  • Blitzschnell
  • Transparent
  • Professionell

Erfahrung aus 30.000 ausgeführten Räumungen seit 2005.
Mit über 100 Mitarbeitern deutschlandweiter Marktführer.

bekannt aus:

Jetzt kostenloses Angebot anfordern und sparen!

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    Welche Leistung möchten Sie anfordern?
    Haushaltsauflösung inkl. WERTANRECHNUNGBetriebsauflösung inkl. WERTANRECHNUNGEntrümpelung & Entsorgung

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    Um was für Gegenstände handelt es sich?

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    Rümpel Fritz ® – Entrümpelung – Freiburg

    Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen in Freiburg.

    Entrümpelung und Haushaltsauflösung in Freiburg im Breisgau und der Region – Schnell, diskret und air im Preis. – Mit WERTANRECHNUNG für wiederverwertbare Gegenstände.

    Wir übernehmen das Entrümpeln und Auflösen von: Wohnungen, Häusern, Kellern, Dachböden, Garagen, Betrieben, gewerblichen Räumen, Scheunen, Schuppen, Gärten, Gartenlauben, Lagerhallen, Freiflächen und weiteren Orten.

    Unsere Leistungen in Freiburg im Breisgau und Umgebung im Überblick:

    Mit unserer Entrümpelungsfirma müssen Sie sich keine Sorgen machen – Sie geben den Auftrag, und wir erledigen den Rest professionell und zuverlässig.

    So funktioniert Ihre Entrümpelung mit Rümpel Fritz ®

    Besichtigung

    Anfahrt, Besichtigung und Angebotsabgabe sind grundsätzlich kostenlos & unverbindlich.

    Angebot

    Innerhalb 24 Stunden erhalten Sie von uns ein Festpreisangebot mit WERTANRECHNUNG.

    Entrümpelung

    Wir räumen pünktlich, diskret und einfühlsam. Die Übergabe des Objekts erfolgt „besenrein„.

    Häufig gestellte Fragen rund um eine Entrümpelung

    Was kostet eine Entrümpelung / Haushaltsauflösung ?
    • Haus inkl. Keller, Dachboden, Garage: ca. 2.000,- bis 4.000,- €
    • 3 – 4 Zimmer Wohnung: ca. 1.000,- bis 3.000,- €
    • 1 – 2 Zimmer Wohnung: ca. 500,- bis 1.500,- €
    • Dachboden: ca. 290,- bis 990,- €
    • Kellerraum: ca. 290,- bis 990,- €
    • Garage: ca. 190,- bis 990,- €
    • Messie-Wohnung: auf Anfrage
    • Gewerbeauflösung / Büroauflösung: auf Anfrage

    Die angegebenen Preise sind Durchschnittspreise in Euro je nach Möblierung inklusive Arbeitslohn, Entsorgungskosten und der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer. 

    Bieten Sie eine „WERTANRECHNUNG“ an ?

    Ja, wir bieten eine Wertanrechnung von Verwertbarem an. Diese Wertanrechnung kann den Preis einer Entrümpelung / Haushaltsauflösung erheblich senken.

    Dazu zählen neuwertige Möbel und Elektrogeräte (Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner, Flachbild-TV) die nicht älter als 2 Jahre sind, oder antike Möbel, Münzsammlungen, Antiquitäten, Gemälde, Militaria, Münzen, Schmuck, Uhren, Meissen Porzellan oder Märklin Eisenbahn.

    In sehr seltenen Fällen kaufen wir auch ganze Nachlässe auf, hierfür stehen uns fachkundige Experten, Kunsthistoriker und Auktionatoren zur Seite.

    Leider stellt dies aber eher die Ausnahme als die Regel dar. In den meisten Fällen haben die Angehörigen bereits alle Wertgegenstände aus der Wohnung oder dem Haus entfernt bis wir zu einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung gerufen werden.

    Landet bei Ihnen „alles“ auf dem Müll ?

    Nein.

    Kleidung, Handtücher, Bettwäsche, Schuhe, Textilien, Handtaschen wird von uns an karitative Einrichtungen gespendet.

    Gebrauchte Möbel die für eine Wertanrechnung zu alt sind, aber in einem guten Zustand, werden oft weiterverschenkt.

    Dies spart einerseits Entsorgungskosten, andererseits landen diese Dinge größtenteils bei hilfsbedürftigen Menschen.

    Kann man eine Entrümpelung / Haushaltsauflösung von der Steuer absetzen?

    Wenn Sie den Haushalt Ihres selbstgenutzten Eigenheims auflösen, können Sie die dabei entstehenden Kosten nicht absetzen. Die Berücksichtigung, etwa als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung ist nach der Meinung der Finanzverwaltung bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung nicht möglich.

    Weitere Informationen siehe hier: 
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html 

    Anders sieht es für Unternehmer oder Vermieter aus:

    Betriebsausgaben
    Wenn Ihr Unternehmen umzieht oder aufgelöst wird, können Sie die dabei anfallenden Kosten im Rahmen der Betriebsausgaben absetzen.

    Werbungskosten
    Vermieten Sie ein Objekt, können Sie die Kosten für eine Haushaltsauflösung (wenn etwa der Mieter verstorben ist und sich niemand um den Nachlass kümmert), im Rahmen der Werbungskosten ansetzen.

    Was ist der Unterschied zwischen einer Entrümpelung und einer Haushaltsauflösung ?

    Entrümpelung: alles wird ohne weitere Begutachtung restlos entsorgt.

    Haushaltsauflösung: nur teilweise Müll, anderer Teil wird angerechnet (Wertanrechnung), verkauft oder verschenkt.

    Muss eine Vor-Ort Besichtigung durchgeführt werden ?

    Nein, nicht unbedingt.

    Gerade in Zeiten von Corona haben wir uns spezialisiert den Aufwand einer Entrümpelung anhand von wenigen Daten einzuschätzen.

    Dafür benötigen wir von Ihnen lediglich die folgenden Angaben per Mail (info@ruempel-fritz.de) oder WhatsApp (0176-21514023)

    • Was soll alles gemacht werden? 
    • 1 – 2 Fotos pro Raum 
    • Angabe des Stockwerks
    • Aufzug vorhanden?
    Muss ich bei der Entrümpelung anwesend sein ?

    Nein.

    Der Kunde muss unseren Mitarbeitern am Tag der Ausführung lediglich Zugang zu den Räumlichkeiten gewähren.

    Anschließend wird die Räumung von unserem eingespielten Team professionell durchgeführt. 

    Wenn nichts anderes abgesprochen wurde werden unsere Kunden ca. 1 Stunde vor Fertigstellung telefonisch informiert.

    Was passiert im Schadensfall ?

    Sollte es einmal widererwartend zu einem Schaden während der Arbeiten kommen (Treppenhaus, Aufzug, Böden, etc.), sind wir durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme bis zu einem Volumen von 3.000.000,- € abgesichert.

    Dank unserem erfahrenen TEAM mussten wir hiervon in den letzten 15 Jahren noch keinen Gebrauch machen.

    Aber Vorsicht ist besser als Nachsicht 🙂

    BG Kontakt

    Gerne erstellen wir Ihnen ein „kostenloses“,
    unverbindliches Angebot.

    Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns bitte an, oder senden Sie uns eine E-Mail.

    Unsere Leistungen in Freiburg und Umgebung im Überblick:

    • Entrümpelung / Entsorgung
    • Haushaltsauflösung / Wohnungsauflösung
    • Umzüge
    • Renovierung / – Tapeten-Teppichbodenentfernung
    • Sperrmüllabfuhr
    • Asbestsanierung nach TRGS 519
    • Betriebsauflösung / Geschäftsauflösung / Ladenrückbau

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    Unser Team in Freiburg im Breisgau erledigt alle Arbeiten schnell, sauber und zuverlässig.

    Versteckte Kosten? Nicht bei uns! Eine kostenlose Besichtigung vor Ort in Freiburg und Umgebung ist garantiert.

    • Preistransparenz: Alle Kosten sind im Festpreis enthalten – keine Überraschungen.
    • Wertanrechnung: Wiederverwertbare Möbel, Geräte und Gegenstände werden fair vergütet.
    • Termintreue: Vereinbarte Termine halten wir konsequent ein.
    • Diskretion: Ihre Privatsphäre ist uns wichtig – keine Informationen an Nachbarn oder Mitbewohner.
    • Entsorgung: Abfälle werden fachgerecht getrennt und durch zertifizierte Fachbetriebe entsorgt.
    • Qualitätssicherung: Unser haftpflichtversichertes Personal führt alle Arbeiten sorgfältig und zuverlässig aus.
    • Besenrein: Alle Räume und genutzten Wege übergeben wir in einem ordentlichen Zustand.
    • Original: Vertrauen Sie auf das Original – Rümpel Fritz ® ist deutschlandweit Ihr Partner.

    Ob Wohnung, Haus oder andere Räumlichkeiten – wir kümmern uns um die vollständige Räumung und Endreinigung in ganz Baden-Württemberg. Die Übergabe an den Eigentümer ist für uns selbstverständlich.

    Rümpel Fritz ® arbeitet für Wohnbaugesellschaften, Hausverwaltungen, Privatpersonen, Firmen, Altenheime, Betreuungsdienste und Behörden.

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    Achten Sie bei der Unternehmenswahl nicht nur auf einen günstigen Preis!

    Schnell kann ein Dumpingpreis-Angebot zur Falle werden. Fragen Sie nach einer Transportgenehmigung für überwachungsbedürftige Abfälle wie Elektrogeräte, Farben, Lacke, Altöl, Neonröhren, Autobatterien, Reifen. Nach § 49 KrW- / AbfG muss Ihnen das jeder seriöse Mitbewerber als Kopie zur Verfügung stellen können. Sie haften wenn Ihr Unternehmer von der Polizei angehalten, oder Ihr gesamter Unrat in einem Waldstück entdeckt wird!

    Abrechnung nach Kubikmetern oder Gewicht?

    Eine Abrechnung nach Kubikmeterschätzung ist schlecht zu kontrollieren, ein Schrank am Stück oder zerlegt macht bereits einen Unterschied von 1m³ aus, weitere Beispiele gefällig?

    Wir sind gegen Schäden versichert! Auch unsere Mitbewerber?

    Bitte denken Sie einen Moment darüber nach!

    Unser Team arbeitet zuverlässig, schnell und sauber.

    Bei uns gibt es keine versteckten Kosten.

    Eine Besichtigung führen wir kostenlos durch!

    Durch unsere langjährige Erfahrung im gesamten Bundesgebiet gewähren wir eine faire Preis-/Leistung mit marktgerechter WERTANRECHNUNG von Verwertbarem.

    Kontaktieren Sie uns gerne!

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      Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

      Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail.

      Ihr persönlicher Ansprechpartner

      Rümpel Fritz ®
      Lizenzpartner

      Mendon Imeri

       

      Telefon: 0172 - 327 82 50

      Mobil/WhatsApp: 0172 - 327 82 50

      E-Mail: imeri@ruempel-fritz.de