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Arbeiten an Asbest dürfen nur sachkundige Personen nach TRGS 519, bei Einhaltung umfangreicher Schutzmaßnahmen vornehmen!
Wir sind im Besitz eines Sachkundenachweises nach Nr. 2.7 der TRGS 519 (Anlage 4) und können für Sie die Demontage und Entsorgung sämtlicher festgebundenen- bzw. Asbestzemtprodukten übernehmen. Erforderliche Anmeldungen bei den Behörden werden direkt von uns übernommen.
Wir führen fachgerechte Demontage von Asbest in Hannover nach TRGS 519 jeglicher Art aus. Weltweit wurde Asbest in über 3.000 Produkten eingesetzt. Am 30. November 1993 trat ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für alle Arten asbesthaltiger Produkte in Deutschland in Kraft. EU-weit gibt es ein solches Verbot seit 2005.
Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt, die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist auch anerkannt, dass an Arbeitsplätzen in Hannover mit hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern, durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell, Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.
Doch noch leben viele Menschen mit dem Risiko: weil sie schon vor Jahrzehnten mit Asbest in Kontakt kamen – als Berufstätige, als Heimwerker oder auch mehr oder weniger zufällig. Und immer noch gibt es das Risiko der Asbestbelastung, weil das krebserzeugende Mineral noch in älteren Gebäuden oder Geräten verbaut ist.
Auch zuhause geschehen die meisten Asbestkontaminationen allerdings eher unfreiwillig: weil die Asbestquelle nicht als solche erkannt wird.
Typische Beispiele: Beim Reinigen von Asbestdächern oder Fassadenplatten, beim unsachgemäßen Öffnen und Entfernen zum Beispiel einer alten Nachtspeicherheizung oder beim Herausreißen eines alten PVC-Bodens werden Fasern freigesetzt. Selbst beim Entsorgen alter Zement-Blumenkübel aus den 60er oder 70er Jahren kann man unfreiwillig mit Asbest in Kontakt kommen.
Eine besondere Form bauchemischer Produkte sind die mit Asbest verarbeiteten Fußbodenbeläge. Hier sind zwei Produkte zu unterscheiden.
Ob bei der Nutzung Asbestfasern freigesetzt werden, hängt von der Abnutzung der Belagsoberflächen ab. Beim Ausbau werden – bedingt durch die Art der Entfernung – Asbestfasern bis über die Toleranzgrenzen hinaus freigesetzt.
Produkte aus Asbestzement wurden von unterschiedlichen Herstellern produziert und in den Handel gebracht. Produkte die bis November 1993 in den Handel kamen, waren in der Regel asbesthaltig. Danach mussten sie asbestfrei sein. Der größte Anbieter "Eternit" versieht heute seine Produkte aus Faserzement mit dem Stempel „AF“ (asbestfrei).
Typische Produkte aus Asbestzement sind:
Allerdings kann jede Beschädigung des Asbestzements zu einer erhöhten Asbestfaserfreisetzung und damit zu Gesundheitsgefahren führen. Daher gilt: Im Außenbereich eingesetzte Produkte aus Asbestzement sollten so bald wie möglich sachgerecht ausgebaut und der Asbest nach TRGS 519 entsorgt werden.
Asbest kann in vielen verschiedenen Produkten vorkommen. Im Folgenden finden Sie nähere Ausführungen zu folgenden Produkten:
Asbest wurde in der Vergangenheit vor allem im Baubereich eingesetzt: in Rohren für den Hoch- und Tiefbau, ebenen oder gewellten großformatigen Platten, aber auch als kleinformatige Fassaden- und Dachplatten.
Auch in Gebrauchsartikeln wie Pflanzschalen, Blumenkästen, Aschenbechern und weiteren Produkten wurde Asbest oder asbesthaltiges Material eingesetzt. So wurde es auch für Elektro-Heizgeräte (Speicherheizgeräte, Nachtspeicheröfen, Kachelöfen, Direktheizgeräte, Heizstrahler) und Haushaltsgeräte (Elektroherde, Backöfen, Wäschetrockner, Kleingeräte wie Haartrockner, Toaster, Diaprojektoren, Bügeleisen) genutzt.
Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns bitte an, oder senden Sie uns eine E-Mail.
Telefon: (0511) 543 08 573 E-Mail: hannover@ruempel-fritz.de
Asbestfaser unter dem Elektronenmikroskop.
Der Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Stoffen bleibt nur geschultem Personal unter Einhaltung arbeitsschutztechnischer Richtlinien vorbehalten! Asbest ist höchst Krebserregend! Einmal eingeatmet können die Fasern vom Körper nie mehr ausgeschieden werden und verursachen Krebsformen wie z.B. Lungenkrebs.
Durch die von uns abgelegte Prüfung für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzement-Produkten nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest) , dürfen wir auch an Ihrem Haus mit diesem Baustoff in Berührung treten.
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