Rümpel Fritz ® - Entrümpelung Jena
Spezialgebiet: Haushaltsauflösung und Entrümpelung!
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Erfahrung aus 30.000 ausgeführten Räumungen seit 2005.
Mit über 100 Mitarbeitern deutschlandweiter Marktführer.
Telefon:
03641 - 798 00 23
Spezialgebiet: Haushaltsauflösung und Entrümpelung!
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Erfahrung aus 30.000 ausgeführten Räumungen seit 2005.
Mit über 100 Mitarbeitern deutschlandweiter Marktführer.
Rümpel Fritz ®
Lizenzpartner
Lukas Schlesinger
zuständig für Raum Jena
Telefon: 03641 - 798 00 23
Mobil/WhatsApp: 01525 - 4923796
E-Mail: schlesinger@ruempel-fritz.de
Internet: https://www.ruempel-fritz.de/jena
Wir übernehmen für Sie: Entrümpelung und Haushaltsauflösung in Jena und Umgebung - Einfühlsam, diskret und kostengünstig. - Mit WERTANRECHNUNG von Verwertbarem.
Zu unseren Tätigkeiten gehört das Auflösen und/oder entrümpeln von: Häusern, Wohnungen, Kellern, Dachböden, Garagen, Betrieben, gewerblichen Räumen, Scheunen, Schuppen, Gärten, Gartenlauben, Lagerhallen, Freigeländen und andere Örtlichkeiten.
Anfahrt, Besichtigung und Angebotsabgabe sind grundsätzlich kostenlos & unverbindlich.
Innerhalb 24 Stunden erhalten Sie von uns ein Festpreisangebot mit WERTANRECHNUNG.
Wir räumen pünktlich, diskret und einfühlsam. Die Übergabe des Objekts erfolgt "besenrein".
Die angegebenen Preise sind Durchschnittspreise in Euro je nach Möblierung inklusive Arbeitslohn, Entsorgungskosten und der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer.
Ja, wir bieten eine Wertanrechnung von Verwertbarem an. Diese Wertanrechnung kann den Preis einer Entrümpelung / Haushaltsauflösung erheblich senken.
Dazu zählen neuwertige Möbel und Elektrogeräte (Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner, Flachbild-TV) die nicht älter als 2 Jahre sind, oder antike Möbel, Münzsammlungen, Antiquitäten, Gemälde, Militaria, Münzen, Schmuck, Uhren, Meissen Porzellan oder Märklin Eisenbahn.
In sehr seltenen Fällen kaufen wir auch ganze Nachlässe auf, hierfür stehen uns fachkundige Experten, Kunsthistoriker und Auktionatoren zur Seite.
Leider stellt dies aber eher die Ausnahme als die Regel dar. In den meisten Fällen haben die Angehörigen bereits alle Wertgegenstände aus der Wohnung oder dem Haus entfernt bis wir zu einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung gerufen werden.
Nein.
Kleidung, Handtücher, Bettwäsche, Schuhe, Textilien, Handtaschen wird von uns an karitative Einrichtungen gespendet.
Gebrauchte Möbel die für eine Wertanrechnung zu alt sind, aber in einem guten Zustand, werden oft weiterverschenkt.
Dies spart einerseits Entsorgungskosten, andererseits landen diese Dinge größtenteils bei hilfsbedürftigen Menschen.
Wenn Sie den Haushalt Ihres selbstgenutzten Eigenheims auflösen, können Sie die dabei entstehenden Kosten nicht absetzen. Die Berücksichtigung, etwa als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung ist nach der Meinung der Finanzverwaltung bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung nicht möglich.
Weitere Informationen siehe hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Anders sieht es für Unternehmer oder Vermieter aus:
Betriebsausgaben
Wenn Ihr Unternehmen umzieht oder aufgelöst wird, können Sie die dabei anfallenden Kosten im Rahmen der Betriebsausgaben absetzen.
Werbungskosten
Vermieten Sie ein Objekt, können Sie die Kosten für eine Haushaltsauflösung (wenn etwa der Mieter verstorben ist und sich niemand um den Nachlass kümmert), im Rahmen der Werbungskosten ansetzen.
Entrümpelung: alles wird ohne weitere Begutachtung restlos entsorgt.
Haushaltsauflösung: nur teilweise Müll, anderer Teil wird angerechnet (Wertanrechnung), verkauft oder verschenkt.
Nein, nicht unbedingt.
Gerade in Zeiten von Corona haben wir uns spezialisiert den Aufwand einer Entrümpelung anhand von wenigen Daten einzuschätzen.
Dafür benötigen wir von Ihnen lediglich die folgenden Angaben per Mail (info@ruempel-fritz.de) oder WhatsApp (0176-21514023)
Nein.
Der Kunde muss unseren Mitarbeitern am Tag der Ausführung lediglich Zugang zu den Räumlichkeiten gewähren.
Anschließend wird die Räumung von unserem eingespielten Team professionell durchgeführt.
Wenn nichts anderes abgesprochen wurde werden unsere Kunden ca. 1 Stunde vor Fertigstellung telefonisch informiert.
Sollte es einmal widererwartend zu einem Schaden während der Arbeiten kommen (Treppenhaus, Aufzug, Böden, etc.), sind wir durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme bis zu einem Volumen von 3.000.000,- € abgesichert.
Dank unserem erfahrenen TEAM mussten wir hiervon in den letzten 15 Jahren noch keinen Gebrauch machen.
Aber Vorsicht ist besser als Nachsicht :-)
Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns bitte an, oder senden Sie uns eine E-Mail.
Telefon: 0800 - 334 65 34 E-Mail: schlesinger@ruempel-fritz.de
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Eine Besichtigung in Jena und Umgebung führen wir kostenlos durch.
Wir sorgen für die komplette Räumung Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder anderen Gegebenheiten. Die Endreinigung des Objektes ist für uns selbstverständlich. Anschließend erfolgt eine Wohnungsabnahme / Objektabnahme mit dem Eigentümer.
Achten Sie bei der Unternehmenswahl nicht nur auf einen günstigen Preis!
Schnell kann ein Dumpingpreis-Angebot zur Falle werden. Fragen Sie nach einer Transportgenehmigung für überwachungsbedürftige Abfälle wie Elektrogeräte, Farben, Lacke, Altöl, Neonröhren, Autobatterien, Reifen. Nach § 49 KrW- / AbfG muss Ihnen das jeder seriöse Mitbewerber als Kopie zur Verfügung stellen können. Sie haften wenn Ihr Unternehmer von der Polizei angehalten, oder Ihr gesamter Unrat in einem Waldstück entdeckt wird!
Durch unsere langjährige Erfahrung im gesamten Bundesgebiet gewähren wir eine faire Preis-/Leistung mit marktgerechter WERTANRECHNUNG von Verwertbarem.