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Arbeiten an Asbest dürfen nur sachkundige Personen nach TRGS 519, bei Einhaltung umfangreicher Schutzmaßnahmen vornehmen!
Wir sind im Besitz eines Sachkundenachweises nach Nr. 2.7 der TRGS 519 (Anlage 4) und können für Sie die Demontage und Entsorgung sämtlicher festgebundenen- bzw. Asbestzemtprodukten übernehmen. Erforderliche Anmeldungen bei den Behörden werden direkt von uns übernommen.
Die Gefahr durch krebserregenden Asbest in Dachplatten oder an Fassaden ist seit Langem bekannt. Doch Experten zufolge wird das Risiko durch andere Gefahrenquellen bislang unterschätzt. Wir führen fachgerechte Demontage von Asbest in Mainz nach TRGS 519 jeglicher Art aus. Asbest lauert dort, wo man ihn nie vermuten würde. Weltweit wurde Asbest in über 3.000 Produkten eingesetzt. Am 30. November 1993 trat ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für alle Arten asbesthaltiger Produkte in Deutschland in Kraft. EU-weit gibt es ein solches Verbot seit 2005.
Asbest (eine mineralische Naturfaser) wurde auch „Wunderfaser“ genannt, weil er eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist, hervorragend dämmt und die Asbestfasern zu Garnen versponnen und diese verwebt werden können. Der Stoff gilt als extrem gesundheitsgefährdend. Er zerteilt sich in feine Fasern, die leicht eingeatmet werden können. Das kann zu einer chronischen Entzündung der Lunge führen und letztlich Krebs verursachen. Erschreckend häufig sind Asbestmaterialien auch heute noch in Häusern und Wohnungen zu finden. Um Asbest zu erkennen, braucht man ein geschultes Auge. Um wirklich sicher zu gehen, ob Sie mit Asbest zu tun haben, ist im Zweifel eine Materialprobe nötig.
Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt, die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist auch anerkannt, dass an Arbeitsplätzen mit hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern, durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell, Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.
Ein weiterer Einsatzort von Asbest sind Nachtspeicherheizungen, die vor 1978 installiert wurden.
Eine besondere Form bauchemischer Produkte sind die mit Asbest verarbeiteten Fußbodenbeläge. Hier sind zwei Produkte zu unterscheiden.
Ob bei der Nutzung Asbestfasern freigesetzt werden, hängt von der Abnutzung der Belagsoberflächen ab. Beim Ausbau werden – bedingt durch die Art der Entfernung – Asbestfasern bis über die Toleranzgrenzen hinaus freigesetzt.
Produkte aus Asbestzement wurden von unterschiedlichen Herstellern produziert und in den Handel gebracht. Produkte die bis November 1993 in den Handel kamen, waren in der Regel asbesthaltig. Danach mussten sie asbestfrei sein. Der größte Anbieter "Eternit" versieht heute seine Produkte aus Faserzement mit dem Stempel „AF“ (asbestfrei).
Typische Produkte aus Asbestzement sind:
Allerdings kann jede Beschädigung des Asbestzements zu einer erhöhten Asbestfaserfreisetzung und damit zu Gesundheitsgefahren führen. Daher gilt: Im Außenbereich eingesetzte Produkte aus Asbestzement sollten so bald wie möglich sachgerecht ausgebaut und der Asbest nach TRGS 519 entsorgt werden.
Asbest kann in vielen verschiedenen Produkten vorkommen. Im Folgenden finden Sie nähere Ausführungen zu folgenden Produkten:
Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns bitte an, oder senden Sie uns eine E-Mail.
Asbestfaser unter dem Elektronenmikroskop.
Der Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Stoffen bleibt nur geschultem Personal unter Einhaltung arbeitsschutztechnischer Richtlinien vorbehalten! Asbest ist höchst Krebserregend! Einmal eingeatmet können die Fasern vom Körper nie mehr ausgeschieden werden und verursachen Krebsformen wie z.B. Lungenkrebs.
Durch die von uns abgelegte Prüfung für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzement-Produkten nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest) , dürfen wir auch an Ihrem Haus mit diesem Baustoff in Berührung treten.
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