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Arbeiten an Asbest dürfen nur sachkundige Personen nach TRGS 519, bei Einhaltung umfangreicher Schutzmaßnahmen vornehmen!
Wir sind im Besitz eines Sachkundenachweises nach Nr. 2.7 der TRGS 519 (Anlage 4) und können für Sie die Demontage und Entsorgung sämtlicher festgebundenen- bzw. Asbestzemtprodukten übernehmen. Erforderliche Anmeldungen bei den Behörden werden direkt von uns übernommen.
Wir führen fachgerechte Demontage von Asbest in München nach TRGS 519 jeglicher Art aus. Weltweit wurde Asbest in über 3.000 Produkten eingesetzt. Am 30. November 1993 trat ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für alle Arten asbesthaltiger Produkte in Deutschland in Kraft. EU-weit gibt es ein solches Verbot seit 2005.
Eine besondere Form bauchemischer Produkte sind die mit Asbest verarbeiteten Fußbodenbeläge. Hier sind zwei Produkte zu unterscheiden.
Ob bei der Nutzung Asbestfasern freigesetzt werden, hängt von der Abnutzung der Belagsoberflächen ab. Beim Ausbau werden – bedingt durch die Art der Entfernung – Asbestfasern bis über die Toleranzgrenzen hinaus freigesetzt.
Anwohner im Umfeld von Gebäuden mit Asbestzement in München (z.B. Dächer, Fassaden) müssen in der Regel nicht mit Gesundheitsgefahren rechnen, da die Asbestfasern ruhend und fest gebunden sind.
Produkte aus Asbestzement wurden von unterschiedlichen Herstellern produziert und in den Handel gebracht. Produkte die bis November 1993 in den Handel kamen, waren in der Regel asbesthaltig. Danach mussten sie asbestfrei sein. Der größte Anbieter "Eternit" versieht heute seine Produkte aus Faserzement mit dem Stempel „AF“ (asbestfrei).
Typische Produkte aus Asbestzement sind:
Produkte aus Asbestzement gibt es in unterschiedlichen Ausführungen (gepresst, dampfgehärtet, unbeschichtet, beschichtet). Sie enthalten in der Regel 15 bis 16 Masseprozent an Asbestfasern, vor allem Chrysotil-Asbest (Weißasbest). In Einzelfällen wurde auch Krokydolith (Blauasbest) zugesetzt, um die Stabilität zu erhöhen.
Im eingebauten Zustand setzen Produkte aus Asbestzement in der Regel keine Fasern frei, sofern keine mechanische Beanspruchung erfolgt. Beim Rückbau wird meist die Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern/m3 Luft überschritten. Allerdings wird die Toleranzkonzentration von 100.000 Fasern/m3 in der Regel nicht erreicht.
Allerdings kann jede Beschädigung des Asbestzements zu einer erhöhten Asbestfaserfreisetzung und damit zu Gesundheitsgefahren führen. Daher gilt: Im Außenbereich eingesetzte Produkte aus Asbestzement sollten so bald wie möglich sachgerecht ausgebaut und der Asbestnach TRGS 519 entsorgt werden.
Asbest kann in vielen verschiedenen Produkten vorkommen. Im Folgenden finden Sie nähere Ausführungen zu folgenden Produkten:
Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns bitte an, oder senden Sie uns eine E-Mail.
Asbestfaser unter dem Elektronenmikroskop.
Der Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Stoffen bleibt nur geschultem Personal unter Einhaltung arbeitsschutztechnischer Richtlinien vorbehalten! Asbest ist höchst Krebserregend! Einmal eingeatmet können die Fasern vom Körper nie mehr ausgeschieden werden und verursachen Krebsformen wie z.B. Lungenkrebs.
Durch die von uns abgelegte Prüfung für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzement-Produkten nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest) , dürfen wir auch an Ihrem Haus mit diesem Baustoff in Berührung treten.
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