Zentrale Mainz:
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Arbeiten an Asbest dürfen nur sachkundige Personen nach TRGS 519, bei Einhaltung umfangreicher Schutzmaßnahmen vornehmen!
Wir sind im Besitz eines Sachkundenachweises nach Nr. 2.7 der TRGS 519 (Anlage 4) und können für Sie die Demontage und Entsorgung sämtlicher festgebundenen- bzw. Asbestzemtprodukten übernehmen. Erforderliche Anmeldungen bei den Behörden werden direkt von uns übernommen.
Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns bitte an, oder senden Sie uns eine E-Mail.
Asbestfaser unter dem Elektronenmikroskop.
Der Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Stoffen bleibt nur geschultem Personal unter Einhaltung arbeitsschutztechnischer Richtlinien vorbehalten! Asbest ist höchst Krebserregend! Einmal eingeatmet können die Fasern vom Körper nie mehr ausgeschieden werden und verursachen Krebsformen wie z.B. Lungenkrebs.
Durch die von uns abgelegte Prüfung für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzement-Produkten nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest) , dürfen wir auch an Ihrem Haus mit diesem Baustoff in Berührung treten.
zertifiziert nach TRGS 519 » Zertifikat