Ja, wir bieten eine Wertanrechnung von Verwertbarem an. Diese Wertanrechnung kann den Preis einer Betriebsauflösung erheblich senken.
Dazu zählen neuwertige Möbel und Elektrogeräte (Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner, Flachbild-TV) die nicht älter als 2 Jahre sind, oder antike Möbel, Münzsammlungen, Antiquitäten, Gemälde, Militaria, Münzen, Schmuck, Uhren, Meissen Porzellan oder Märklin Eisenbahn.
In sehr seltenen Fällen kaufen wir auch ganze Nachlässe auf, hierfür stehen uns fachkundige Experten, Kunsthistoriker und Auktionatoren zur Seite.
Leider stellt dies aber eher die Ausnahme als die Regel dar. In den meisten Fällen haben die Angehörigen bereits alle Wertgegenstände aus der Wohnung oder dem Haus entfernt bis wir zu einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung gerufen werden.